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Rechtliche Frage:Taschenmesser an Kinder verkaufen?

BeitragVerfasst: 19.07.2013 21:20
von R1z1
Hi Leutz,hab mal ne rechtliche Frage,vielleicht kennt sich damit ja jemand hier aus. Undzwar kam der Sohnemann810 Jahre alt) meiner Frau heute mit einem Taschenmesser an das er sich beim kiosk um die Ecke gekauft. War etwas verwundert weil ich weiss das sowas damals nicht an Kinder verkauft wurde. Es ist zwar nur ein kleines messer mit sehr kurzer klinge,aber immerhin...
Ist das so richtig das dieser laden sowas an kinder verkauft(ohne begleitung eines erwachsenen)??
Wäre schön wenn jemand da bescheid weiss,google ist leider keine hilfe gewesen.

BeitragVerfasst: 20.07.2013 10:00
von Thak'Xul
Es gibt den sog. "Taschengeldparagraphen" (frag mich jetzt bloß nicht nach der Nummer), laut dem Kinder ab einem gewissen Alter (ich meine, das geht mit sieben Jahren los) gültige Kaufverträge schließen können, wenn die Summe, um die es dabei geht, im Rahmen eines Taschengeldes liegt (also z.B. 'nen Lolli, eine Tafel Schokolade, Batterie für die Taschenlampe usw.). So wie Du das Messer beschreibst, scheint es kein hochpreisiger Artikel zu sein, und offenbar ist es auch nicht wirklich gefährlich. Ich bin zwar kein Jurist, denke aber, dass das für einen Zehnjährigen alles ok ist. Ob Du als Vater das in Ordnung findest, steht natürlich auf einem anderen Blatt, aber auf Seiten des Kioskbesitzers wurde IMHO kein Fehler begangen.

Thak'(HTH)

BeitragVerfasst: 20.07.2013 10:54
von H5N1