So, jetzt mal der Reihe nach:
Prügelknabe hat geschrieben:ich wollte nur wissen, ob ich ihr meine Bankdaten geben kann, ohne bedenken haben zu müßen.
Im Prinzip ja. Zwar kann ein Dritter mit deiner Bankverbindung über das Lastschriftverfahren von deinem Konto Beträge einziehen, die kannst du allerdings innerhalb der Widerspruchsfrist ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen. Abhängig vom Rechnungsabschluss beträgt die Widerspruchsfrist zwischen sechs Wochen und drei Monaten. Am besten du merkst dir die sechswöchige Frist.
Also noch mal zusammengefasst: entdeckst du auf deinem Konto eine Lastschrift, kannst du die Bank innerhalb von mindestens sechs Wochen anweisen, diesen Betrag zurückbuchen zu lassen.
Aber Vorsicht: Erteile im Rahmen des Lastschriftenverfahrens niemals einen Abbuchungsauftrag, denn dann ist eine Rückbuchung i. d. R. nicht mehr möglich. Warum? Weil dann ein explizierter Kundenauftrag von dir vorliegt.
Zusammengefasst: eine Einzugsermächtigung lässt sich rückgängig machen, ein Abbuchungsauftrag nicht.
Aber da du ja keinen Abbuchungsauftrag erteilst, kann dir grundsätzlich nichts passieren.
da bei auslandsüberweisungen brauch man ja nur den namen, die bank und die iban und xxx nrn der bank(xx weiß grad nicht wie die nr. heißt)
Kurzerklärung: Die IBAN setzt sich u. a. aus deiner Kontonummer und der Bankleitzahl zusammen. Der SWIFT-Code oder auch Bic genannt, wird für die Identifikation der Bank benötigt.
nicht das ich die Bankdaten da so weitergeben, und das ich statt ne gutschrift dann ne lastschrift bekomme, und das konto dann leer wäre.
Wie bereits oben geschrieben, könntest du die Lastschrift zurückbuchen lassen.