Für die so genannten neuartigen Rundfunk-Empfangsgeräte, also Computer und Smartphones, müssen weiterhin Rundfunkgebühren bezahlt werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Eine entsprechende Regelung wurde vor einiger Zeit gesetzlich verankert, aber in Einzelfällen immer wieder erfolgreich angegriffen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im aktuellen Verfahren nun auf Basis der Klagen zweiter Anwälte und eines Studenten ein Grundsatzurteil zu fällen.
Ursprünglich sollte das Urteil bereits in der vergangenen Woche verkündet werden. Das Gericht verschob die Bekanntgabe seiner Entscheidung aber. Nun teilte es mit, dass es sich bei internetfähigen PCs tatsächlich um Empfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages handle.
An der Tatsache, dass also in jedem Fall Gebühren bezahlt werden müssen, ändert sich also nichts. Dies gilt auch für Fälle, in denen PCs lediglich zu Arbeitszwecken und nicht zum Abrufen von Inhalten der öffentlich-rechtlichen Sender genutzt werden.
Quelle: winfuture.de